Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf

Der Militärflugplatz Dübendorf soll zu einem Standort für Forschungsexzellenz werden, an dem Wissenschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten und neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln und skalieren. Denn der internationale Wettbewerbsdruck nimmt weiter zu. Damit Zürich auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt und neue Innovationskraft entwickeln kann, braucht es den Innovationspark Zürich. Für eine nachhaltige und ganzheitliche Entwicklung der grössten Landreserve im Kanton Zürich ziehen Bund, Kanton, die drei Anliegergemeinden und weitere Partner an einem Strick, damit das Flugplatzareal für die Bevölkerung erschlossen, für Innovation, Forschung und Arbeitsplätze genutzt und für künftige Generationen als in seiner Grösse einmaliger Natur-, Landschafts- und Erholungsraum gesichert werden kann. Die bestehende aviatische Infrastruktur soll als strategische Reserve erhalten bleiben. Grundlage für die Entwicklung des Areals bildet der gemeinsam erarbeitete Synthesebericht.

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Gesamtschau

Seit September 2020 wurde unter der Leitung der Task-Force eine Gesamtschau in Form eines Syntheseberichts – der sogenannte Flight Plan – erarbeitet. Der Bericht dokumentiert die bestehenden Grundlagen, bisherige Ideen und Ansätze sowie das weitere Vorgehen.

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Entwicklungsvorhaben

Die Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf soll in Etappen und abgestimmt auf den schrittweisen Ausbau der Infrastrukturen erfolgen. Der Flight Plan zeigt einen möglichen Entwicklungspfad auf und formuliert dazu Handlungsanweisungen.

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Projektgeschichte

Das weitläufige Flugplatzareal Dübendorf stellt für den Kanton Zürich eine strategische Landreserve und eine grosse Chance dar. Die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung des Gebietes beschäftigt Behörden und Anspruchsgruppen seit Jahren.

«Innovationspark Zürich»: Bundesgericht bestätigt Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans

Das Bundesgericht hat entschieden (1C_487/2020, 1C_489/2020), dass es die Beschwerde des Kantons Zürich, der Stiftung Innovationspark Zürich und der Arealentwicklungsgesellschaft zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» gutheisst. Es hat somit dessen Festsetzung durch die Baudirektion und das Vorgehen des Kantons in diesem hoch komplexen Generationenprojekt bestätigt. Der nun rechtskräftige kantonale Gestaltungsplan schafft verbindliches Planungsrecht für den Innovationspark Zürich. Der partnerschaftliche Prozess zur Transformation des Flugplatzes Dübendorf wird gemäss Zielbild im Synthesebericht weitergeführt. Hier gehts zur Medienmitteilung des Bundesgerichts:

Flugplatzareal 2050

Das Zielbild zeigt auf, wie sich das Flugplatzareal Dübendorf insgesamt in der Zukunft darstellen wird, welche Nutzungen vorgesehen und wie diese räumlich verteilt sind. Weitere Informationen dazu finden sich im «Flight Plan» im Kapitel G.3.

Zielbild
Leitsätze

Acht Leitsätze für eine nachhaltige Entwicklung

Die Gebietsentwicklung des Flugplatzareals Dübendorf folgt acht Grundsätzen. Sie legen den künftigen Handlungsspielraum fest. Die Unterzeichnenden des Flight Plans verpflichten sich, sich für die Massnahmen gemäss Umsetzungsagenda einzusetzen und dabei im Sinn und Geist der Leitsätze zu handeln.

Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf: Transformation und Innovation

Erfahren Sie mehr darüber, was auf der grössten Landreserve der Schweiz geplant ist – für die Menschen, die Wirtschaft und die Natur. 

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