Flugplatz Dübendorf
Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf
Der Militärflugplatz Dübendorf soll zu einem Standort für Forschungsexzellenz werden, an dem Wissenschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten und neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln und skalieren. Denn der internationale Wettbewerbsdruck nimmt weiter zu. Damit Zürich auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt und neue Innovationskraft entwickeln kann, braucht es den Innovationspark Zürich. Für eine nachhaltige und ganzheitliche Entwicklung der grössten Landreserve im Kanton Zürich ziehen Bund, Kanton, die drei Anliegergemeinden und weitere Partner an einem Strick, damit das Flugplatzareal für die Bevölkerung erschlossen, für Innovation, Forschung und Arbeitsplätze genutzt und für künftige Generationen als in seiner Grösse einmaliger Natur-, Landschafts- und Erholungsraum gesichert werden kann. Die bestehende aviatische Infrastruktur soll als strategische Reserve erhalten bleiben. Grundlage für die Entwicklung des Areals bildet der gemeinsam erarbeitete Synthesebericht.
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«Innovationspark Zürich»: Bundesgericht bestätigt Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans
Das Bundesgericht hat entschieden (1C_487/2020, 1C_489/2020), dass es die Beschwerde des Kantons Zürich, der Stiftung Innovationspark Zürich und der Arealentwicklungsgesellschaft zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» gutheisst. Es hat somit dessen Festsetzung durch die Baudirektion und das Vorgehen des Kantons in diesem hoch komplexen Generationenprojekt bestätigt. Der nun rechtskräftige kantonale Gestaltungsplan schafft verbindliches Planungsrecht für den Innovationspark Zürich. Der partnerschaftliche Prozess zur Transformation des Flugplatzes Dübendorf wird gemäss Zielbild im Synthesebericht weitergeführt. Hier gehts zur Medienmitteilung des Bundesgerichts:
Flugplatzareal 2050
Das Zielbild zeigt auf, wie sich das Flugplatzareal Dübendorf insgesamt in der Zukunft darstellen wird, welche Nutzungen vorgesehen und wie diese räumlich verteilt sind. Weitere Informationen dazu finden sich im «Flight Plan» im Kapitel G.3.
Acht Leitsätze für eine nachhaltige Entwicklung
Die Gebietsentwicklung des Flugplatzareals Dübendorf folgt acht Grundsätzen. Sie legen den künftigen Handlungsspielraum fest. Die Unterzeichnenden des Flight Plans verpflichten sich, sich für die Massnahmen gemäss Umsetzungsagenda einzusetzen und dabei im Sinn und Geist der Leitsätze zu handeln.
Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf: Transformation und Innovation
Erfahren Sie mehr darüber, was auf der grössten Landreserve der Schweiz geplant ist – für die Menschen, die Wirtschaft und die Natur.