Alex Bristol, Sie haben als CEO von Skyguide heute den Synthesebericht ebenfalls unterzeichnet. Was bedeutet das für Sie und für Skyguide?

Alex Bristol: Wir freuen uns sehr und begrüssen es, als Partnerorganisation bei der Gebietsentwicklung des Geländes des Militärflugplatzes Dübendorf mit einbezogen zu sein. Der Synthesebericht zeigt eindrücklich die ausserordentliche Komplexität des Vorhabens auf. Ich bin überzeugt, dass es uns nur gemeinsam gelingen wird, das Gebiet so weiterzuentwickeln, wie wir es mit dem gemeinsamen Zielbild beschrieben haben.

 

Wie sehen Sie Ihre Rolle als Flugsicherung?

Wir haben auf dem Gebiet des Militärflugplatzes zwei Rollen: Die Luftraumkontrolle im Flugsicherungszentrum und die lokale Flugsicherung auf dem Flugplatz Dübendorf. Skyguide betreibt bereits seit 2006 das Flugsicherungszentrum Zürich und unterstützt so einerseits die Dreifachnutzung mit dem Innovationspark, der Bundesbasis Dübendorf und dem zivilen Flugplatz. Andererseits können wir dadurch den Standort des Flugsicherungszentrums, den wir zusammen mit der Operationszentrale der Luftwaffe erfolgreich betreiben, wahren und weiterentwickeln.

 

Wie profitiert Skyguide von der gemeinsamen Gebietsentwicklung?

Wir profitieren auf verschiedenen Ebenen: Erstens erhalten auch wir mit der Umzonung in ein Siedlungsgebiet eine verbesserte Planungssicherheit für die Revision des privaten Gestaltungsplans. Wir verringern wegen der Errichtung der Bundesbasis unseren Perimeter und können das potenzielle Bauvolumen umlagern. Dadurch wahren wir unsere strategische Handlungsfreiheit. Zweitens können allfällige Auswirkungen auf die Funktionalität des Flugsicherungszentrums durch angrenzende Neubauten oder beim Hochwasserschutz frühzeitig erkannt und somit effizient bereinigt werden. Und drittens wird eine zuverlässige Anbindung an den öffentlichen Verkehr und die Erreichbarkeit des Flugsicherungszentrums gewährleistet.

 

Wie sehen Sie einen möglichen zivilen Flugbetrieb?

Als Flugsicherung begrüssen wir den Weiterbetrieb der Flugpiste. Hingegen liegt es nun in den Händen des Kantons, ein einvernehmliches Konzept zu erarbeiten. Erst wenn dieses vorliegt, können wir mit dem Erarbeiten von Bestimmungen für die benötigten Flugsicherungsleistungen beginnen.

 

Alex Bristol