Page 100 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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F INTERESSENLANDSCHAFT
LANDABGABE IM BAURECHT
F.1 Strategische Interessen
Auf der strategischen Ebene werden folgende fünf Interessen identifiziert: – Landsicherung – Grundeigentum des Bundes
– Positionierung des Forschungs-/Innovationsstandorts Schweiz und
der Metropolitanraum Zürich
– Standortentwicklung/-förderung Kanton Zürich
– Fortbestand und Nutzbarkeit des Standortes mit bestehenden Aviatik-
infrastrukturen inkl. Flugsicherungsstandort
– Einbindung ins bestehende Siedlungs-/Nutzungsgefüge und Siche-
rung/Förderung der Akzeptanz der Nutzungsinteressen
Landsicherung – Grundeigentum des Bundes
Das Flugplatzareal im Umfang von rund 230 Hektaren befindet sich seit 1918 vollständig im Grundeigentum des Bundes. Mit den zivilen Nutzern bestehen Mietverträge. Der Perimeter für das Flugsicherungszentrum wurde Skyguide teilweise im Baurecht für 40 Jahre abgetreten. Für die
Transformation des Flugplatzareals in Dübendorf schloss die Schweize- rische Eidgenossenschaft mit dem Kanton Zürich im Jahr 2018 eine Rah- menvereinbarung ab. Für die Errichtung des Innovationsparks schloss die Schweizerische Eidgenossenschaft mit dem Kanton Zürich im Jahr 2018 einen Rahmenvertrag sowie einen Baurechtsvertrag für die einzel- nen Baubereiche ab. Das Gelände bleibt im Eigentum des Bundes, der Kanton übernimmt das Areal im Baurecht und gibt es im Unterbaurecht weiter. Der Vertrag umfasst die gesamte Fläche des Innovationsparks gemäss Gebietsplanung im KRP im Umfang von 70 Hektaren Land. Die Landabgabe ist unter Berücksichtigung des Bau- und Entwicklungsfort- schritts des Innovationsparks zu etappieren. Die Parzellen des künftigen Parkway werden in das Eigentum von Kanton und Gemeinde übernom- men, weil Anlagen für die Groberschliessung nicht im Baurecht erstellt werden können.





















































































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