Page 107 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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jedoch sinnvoll, ehemalige Militärflugplätze zu erhalten und nach Mög- lichkeit der Zivilluftfahrt zur Verfügung zu stellen.
Die Armee wird in Zukunft mit einer Bundesbasis zur Abdeckung der Einsätze in östlichen Landesteilen auf dem Areal verbleiben. Zu diesem Zweck ist eine Fläche von rund 10 Hektaren zugunsten der Luftwaffe im Norden der Piste, im Bereich der Hallen 10 bis 11, reserviert.
Die neue Bundesbasis Dübendorf beschränkt sich auf den Helikopter- betrieb und betreibt Flächenflugzeuge ausschliesslich als militärische Mitbenützung des zivilen Flugplatzes. Dazu gehören Flugbetrieb und Unterhalt von Helikoptern der Luftwaffe zur Abdeckung der Nord- und Ostschweiz. Weiter dient die Basis als Ausgangspunkt für die Vermes- sungsflüge der swisstopo mittels Spezialflugzeugen und für Leistun- gen des Lufttransportdienstes des Bundes. Ebenso sollen die Leis- tungen zugunsten von Einsätzen und der Ausbildung, mit oder ohne Truppen, beibehalten werden. Im Wechsel mit zwei weiteren Militär- flugplätzen finden ab Dübendorf ausserdem regelmässig Such- und Rettungsflüge statt.
Bis 2030 beabsichtigt die Luftwaffe sich schrittweise und in enger Ab- stimmung mit den künftigen Nutzern des Innovationsparks aus den Randgebäuden des Flugplatzareals zurückzuziehen. Die Gebäude wer- den schrittweise vom Bundesamt für Rüstung (armasuisse) an den Kanton Zürich übergeben.
 Interessenlage Bund
Der Bund als Grundeigentümer steht nach wie vor hinter einer Dreifachnutzung. Der bis- herige Militärflugplatz Dübendorf soll künftig als ziviler Flugplatz mit Bundesbasis und Standort des Flugsicherungszentrums/der Operationszentrale der Luftwaffe genutzt werden sowie auf einem Teil des Areals die Errichtung eines Innovationsparks durch den Kanton Zürich ermöglichen. Das UVEK hat keine aviatischen Interessen an einem zivilen Flugplatz mehr. Die Planungen des Bundesamts für Rüstung (armasuisse) für die neue Bundesbasis der Luftwaffe sind weit fortgeschritten. Der Flugbetrieb wird bis auf weite- res durch die Schweizer Luftwaffe aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Luftwaffe sich schrittweise auf die neue Bundesbasis zurückziehen. Für ihre Flächenflieger wird sie aber auch zukünftig auf eine flugtaugliche Pistenanlage und damit auf den Weiterbetrieb des Flugplatzes angewiesen sein. Neben der Bereitstellung der strategischen Grundlagen und finanzieller Rahmenbedingungen zur Stärkung des Innovationsstandortes Schweiz unter- stützt der Bund durch die etappenweise Abgabe von Land an den Innovationspark die Anstrengungen von Switzerland Innovation.
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