Page 109 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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 BUNDES­ INTERESSE AN ZIVILAVIATISCHER NUTZUNG VERWORFEN
für das Betriebsreglement. Ende 2019 hat die Flugplatz Dübendorf AG das komplette Umnutzungsgesuch zur Vorprüfung beim Bund eingereicht.
Im Herbst 2020 stellte der Bund das eingeleitete Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld ein2. Das UVEK sieht keine zivilaviatische Interessen mehr. Der Bundes- rat hält nicht mehr an seinem Konzept für ein ziviles Flugfeld fest und hat das UVEK und VBS darum beauftragt, sich stattdessen am konzep- tionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich zu beteiligen. Der Bundesrat stellte in seiner Medienmitteilung fest, dass die FDAG trotz der veränderten Ausgangslage an ihrem Betriebskonzept festhält und dafür eine Konzession erwartet, worauf jedoch kein Rechts- anspruch besteht. Auf der Grundlage des eingestellten SIL-Prozesses könnte eine Konzession auch nicht ohne Weiteres erteilt werden. Er hielt zudem fest, dass unter diesen Voraussetzungen die Zusammenarbeit mit der FDAG nicht mehr möglich ist und daher beendet wird.
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