Page 12 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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A EINLEITUNG
REGIERUNGSRATS- BESCHLUSS VOM 16.09.2020
A.1 Bedeutung
An seiner Sitzung vom 16. September 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich entschieden, das Verwaltungsgerichtsurteil zum kanto- nalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» ans Bundesgericht wei- terzuziehen1. Der Regierungsrat nimmt die aktuelle Situation zum Anlass, das ganze Flugplatzareal einer Gesamtschau zu unterziehen. Dazu wur- de eine Task Force gegründet, die den vorliegenden Synthesebericht erarbeitet hat. Der Regierungsrat steht nach wie vor hinter dem Kon- zept Dreifachnutzung und in diesem Zusammenhang hinter der Bedeu- tung des Innovationsparks. Der Kanton Zürich hat von der Eidgenossen- schaft die Chance erhalten, auf dem historisch bedeutsamen Gelände des Flugplatzes Dübendorf einen Innovationspark von nationaler und internationaler Ausstrahlung zu errichten. Die etappierte Entwicklung des Areals ist ein Generationenprojekt, das auch für die Region von he- rausragender Bedeutung ist.
An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat angeordnet, das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dü- bendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis einzustellen und die bis- herige Zusammenarbeit mit der Flugplatz Dübendorf AG zu beenden.2 Stattdessen beteiligt sich der Bund am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich. Der Bund ist an einer Drei- fachnutzung nach wie vor interessiert. Er sieht aber keine aviatischen Interessen mehr, die es dem Bund erlauben würden, die Federführung zur Planung der zivilen Umnutzung in ein Flugfeld zu behalten. Das mili- tärische Bundesinteresse an der Bundesbasis mit Helikopterbetrieb und das Bundesinteresse am Innovationspark bleiben. Die Transformation des Areals soll weiter vorangetrieben werden.
BUNDESRATS- BESCHLUSS VOM 14.10.2020





























































































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