Page 13 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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 ANSIEDLUNG INNOVATIONS-
PARK
A.2 Räumliche Entwicklung
Der Innovationspark soll dereinst einen wichtigen Beitrag an die künf- tige Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und For- schungsstandortes Zürich leisten. Für die erste Ausbauetappe, die eine Fläche von rund 36 Hektaren umfasst, setzte die Baudirektion im August 2017 den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» fest und schuf damit die planungsrechtlichen Grundlagen3. Dagegen wurde Re- kurs erhoben. Nachdem das Baurekursgericht diesen vollumfänglich ab- gewiesen hatte, kam das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom 8. Juli 2020 zum Schluss, dass das Instrument des kantonalen Gestal- tungsplans für die beabsichtigte Planung nicht angewendet werden kön- ne und hob den Festsetzungsbeschluss auf4. Weil das Vorhaben Inno- vationspark von grosser wirtschaftlicher und politischer Tragweite ist, hat der Regierungsrat beschlossen, diesen Entscheid ans Bundesge- richt weiterzuziehen. Die Baudirektion hat die Beschwerde fristgerecht eingereicht.
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