Page 148 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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G GEMEINSAME VISION UND ZIELBILD
LEUCHTTURM FÜR EINE INNOVATIVE URBANE ENTWICKLUNG
bepflanzt. Der durch das Areal führende Chrebsschüsselibach wird in einen landschaftlich ausgeprägten Grünzug integriert, der im Charakter einem offen gelegten Wiesenbach entspricht. Mit den zwei Parkanla- gen Säntispark und Flugfeldpark soll ein grosses, zusammenhängendes Freiraumelement im Innovationspark entstehen.
Das Projekt soll ein Leuchtturm für eine innovative urbane Entwicklung werden, insbesondere in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Nach- haltigkeit und schonender Ressourcenumgang. Dazu wurden speziel- le Gebäudetypologien entwickelt, die den Fokus auf Verminderung von grauer Energie legen, modular sind und den Holzbau berücksichtigen. Für die Energiegewinnung sollen ein ausgedehntes Anergienetz und eine grossflächige Photovoltaik-Anlagen erstellt werden. Das Erdreich unter dem Areal soll dabei zur saisonalen Einspeicherung und für den Bezug von Energie genutzt werden. Ein umfassendes Wasserkonzept verfolgt das Ziel, den Grundwasserdurchfluss zu erhalten, die Grund- wassertemperaturen nicht übermässig zu beeinflussen, interne Kreis- läufe zu nutzen, den Hochwasserschutz zu verbessern und Abwasser zu regenerieren. Gebäude und Oberflächen sollen gemäss den Erkennt- nissen aus einem Mikroklimamodell gesetzt und beschaffen werden, da- mit das Areal ein optimales Mikroklima erreicht und keine Hitzeinseln entstehen. Der Innovationspark wird integral geplant und in direkt an- einander liegenden Teillosen gebaut. Dies ermöglicht eine zusammen- hängende und smarte Steuerung.
Die Stiftung Innovationspark Zürich hat 2017 eine öffentliche Ausschrei- bung zur Suche eines geeigneten Arealentwicklungspartners gestartet. 2018 erhielt die HRS Investment AG den Zuschlag. 2019 gründeten die HRS Investment AG und die Stiftung Innovationspark Zürich gemein- sam die Arealentwicklung IPZ AG. Die Arealentwicklungsgesellschaft hat das Recht und die Pflicht, das Teilgebiet A des Innovationspark im Umfang von 36 Hektaren zu entwickeln und teilweise zu realisieren. Das Gelände bleibt im Eigentum des Bundes, der Kanton oder eine andere Trägerschaft übernimmt das Areal im Baurecht und gibt es im Unter- baurecht an die Stiftung Innovationspark Zürich weiter. Im Gegenzug übernimmt die Arealentwicklungsgesellschaft das Entwicklungsrisiko, insbesondere auch für die Verbindlichkeiten bis zur Rechtskraft eines Finanzierungsbeschlusses des Kantonsrates. Die gesamte Arealent- wicklung hat im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zu erfolgen, dabei sind nur Nutzungen zulässig, die in diesen Grund- lagen explizit vorgesehen sind.
AREAL­ ENTWICKLUNG DURCH HRS





























































































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