Page 158 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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G GEMEINSAME VISION UND ZIELBILD
Teilgebiet D – Flugfeld
AN­ UND Die Dimensionierung von Pisten und Rollwegen richtet sich nach den ABFLUGPISTE Vorgaben der Normen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation
(ICAO). Bestehende Bauten und Anlagen, das Gelände und Bäume im An- und Abflugbereich limitieren die theoretisch erreichbaren Pistenlängen. Auf Flugplätzen in der Schweiz sind die Empfehlungen (Recommenda- tions) von Anhang 14 anzuwenden. Dies ist insbesondere für die Ab- stimmung von Pistenlänge, Flugzeugtyp und Fluggewicht relevant. Für die Piste 11/29 ist eine verfügbare Startlaufstrecke resp. Landestrecke (TORA/LDA) von 1850 Metern und eine verfügbare Startstrecke (TODA) von 1910 Metern möglich. Gemäss Überprüfung der Hindernisfreihalte- flächen für die Wegflüge nach Westen und nach Osten sind in beiden Flächen kleinere Durchdringungen von bestehenden Bauten und Anla- gen vorhanden. Da die Durchdringungen vor allem im Randbereich lie- gen, kann nach heutigem Wissensstand davon ausgegangen werden, dass diese Pistenlängen umgesetzt werden können. Am Ende jeder Pis- te ist eine Runway Safety Area (RESA) anzuordnen. Diese soll Schäden am Flugzeug im Fall einer zu kurzen Landung (undershooting) oder ei- nes Überrollens des Pistenendes (overrunning) verhindern/minimieren. Die notwendige Länge der RESA beträgt 240 Meter.
 Teilgebiet D
Die Dimensionierung von Pisten und Rollwegen ist abhängig von Flugzeugtyp und Flug- gewicht (Normen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation, ICAO). Wegen bestehen- der Bauten und Anlagen ist die Pistenlänge limitiert. Der Flugbetrieb ist auf gesamt 20 000 Flugbewegungen pro Jahr ausgelegt. Der Betrieb erfolgt wie heute in den Bürozeiten. Für Militär- und Sondereinsätze bestehen Ausnahmen. Die Umnutzung des Flugplatzes gilt als Neuanlage nach Lärmschutz-Verordnung. Emissionen der Landbewegungen und der Flug- bewegungen sind zu unterscheiden. Der Rechtsstatus der Anlage ist zwischen Flughafen (mit Betriebskonzession) und Flugfeld (mit Betriebsbewilligung) zu bestimmen. Ein geeig- netes Betreibermodell und die Flugplatzhalterschaft sind zu wählen. Die koordinierte Um- nutzung erfolgt mit Betriebsbewilligung bzw. Konzession, Plangenehmigung und Betriebs- reglement. Die Investitions- und Betriebskosten sind im Rahmen der weiteren Planungen vertieft abzuschätzen und mit den beteiligten Stakeholdern festzulegen. Die extensiv be- wirtschaftete Flugplatzlandschaft wird von ausgedehnten Wiesen und weiteren Lebens- räumen mit wichtigen Vernetzungsfunktion geprägt sein, soweit sie mit der Sicherheit des Flugbetriebs in Einklang stehen. Der offen und weitläufig gestaltete Flugfeldpark bietet Raum für Erholung und Umweltanliegen an der Schnittstelle zwischen Innovationspark und Flugfeld. Er ermöglicht Ausblicke über das Flugplatzareal und darüber hinaus.





























































































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