Page 173 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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FLUGPLATZ­ BETRIEB SICHERN
ANFORDERUNGEN FLUGSICHERUNGS­ ZENTRUM / OPERA­
TIONSZENTRALE
UND FLUGSICHE­ RUNG BEACHTEN
eines Vorprojekts zu erarbeiten. Die vertraglichen Grundlagen sind zu überprüfen, die Meilensteinplanung ist zu präzisieren und ein Kostentei- ler zu erarbeiten. Die Festlegungen im Entwicklungskonzept erfolgen in Absprache zwischen Bund, Kanton, Gemeinden und anderen Betroffenen. Die Arbeiten sind wie auch das nachgelagerte Vorprojekt Bestandteil des dem Sachplanverfahren vorgelagerten SIL-Koordinationsprozesses.
An der Planung und Projektierung der Umnutzung des Flugplatzes (Koordinationsprozess und Erarbeitung Umnutzungsdossier unter der Leitung des Kantons) beteiligt sich der Bund mit Arbeitsleistung der zu- ständigen Fachstellen (VBS, UVEK). Er bringt das notwendige Fachwis- sen in den Prozess ein. An der Finanzierung von Planungs- und Projek- tierungsleistungen externer Fachspezialisten beteiligt er sich nicht. Der mit dem eigentlichen Sachplanverfahren (SIL, SPM) verbundene Auf- wand geht zulasten des Bundes. Die Kosten für das Bewilligungsverfah- ren (Plangenehmigung und Betriebsreglement) ergeben sich aufgrund der Gebührenverordnungen des Bundes und werden dem Gesuchsteller in Rechnung gestellt.
Der Übergangsbetrieb wird längstens bis zum Abschluss des Umnut- zungsverfahrens resp. bis zur Inbetriebnahme des zivilen Flugplatzes vom Bund sichergestellt (VBS). In dieser Zeit sorgt er soweit für die In- standhaltung der Infrastruktur des Flugplatzes, als dies für die Sicher- heit im Flugbetrieb und die Einhaltung der Umweltauflagen für eine Nut- zung als Militärflugplatz mit ziviler Mitbenützung notwendig ist. Mit dem Entwicklungskonzept wird ein Meilensteinplan festgelegt, der regelmäs- sig überprüft wird. Sobald feststeht, dass ein Übergangsbetrieb über 10 Jahre ab Unterzeichnung hinaus erforderlich ist, legen die beteiligten Parteien die Finanzierung neu fest.
Die uneingeschränkte Funktionalität des Areals des Flugsicherungszen- trums/Operationszentrale ist zu wahren und richtet sich nach dem Bun- desauftrag. Die Entwicklung auf dem Areal, vornehmlich die bauliche Entwicklung des Innovationsparks, muss auf die sensitiven Nutzungen des Flugsicherungszentrums und der Operationszentrale abgestimmt werden. Dabei geht es primär darum, die zur Erbringung der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste sowie der Führungsanlagen erfor- derlichen Funktionen zu gewährleisten. Dafür sind bestehende elektro- magnetische Installationen zur Sicherstellung der Kommunikation, der Navigation und der Luftraumüberwachung im Einsatz, deren uneinge- schränkte Funktion zu gewährleisten ist. Dabei sind vor allem Höhen- beschränkungen bei den umliegenden Gebäuden zur Vermeidung von Abschattungen, Interferenzen, Auslöschungen und Verzerrungen sowie auch weitere Beschränkungen für die Bewahrung der Hindernisfreiheit in den Flugachsen einzuhalten.
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