Page 178 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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H UMSETZUNG
LANDABGABE KLÄREN UND VERTRÄGE BEREINIGEN
GROB­ ERSCHLIESSUNG FESTLEGEN
Die Rahmenvereinbarung und der Rahmenvertrag zur Landabgabe zwi- schen Bund und Kanton Zürich beschränken sich auf die Nutzung als In- novationspark. Die Nutzung mit einem Forschungs- und Werkflugplatz ist darin nicht geregelt. Der Vertrag ist auf seine Konformität mit dem an- gestrebten Zielbild 2050 zu überprüfen und wo nötig anzupassen.
Das Areal des Innovationsparks ist heute weitgehend unerschlossen. Die Groberschliessung für das Teilgebiet A ist mit der Verlängerung der Glattalbahn und dem Parkway im kantonalen Richtplan verankert. Die beiden Vorhaben sind im Rahmen der Projektkonkretisierung auf die weiteren Interessen abzustimmen. Die Groberschliessung für das Teil- gebiet B erhält einen Eintrag im Regionalen Richtplan Glattal. Die Bau- felder sind mittels Quartierstrassen und mit verschiedenen Medien wie Elektrizität, Wasser, Abwasser, Wärme und Kommunikation an das be- stehende Netz anzuschliessen. Die Zuständigkeit und die Finanzierung für die Erschliessung der Baufelder ist zu klären und mit den Gemeinden und den Werken in Erschliessungsverträgen abzusichern.
Infolge der zeitlich divergierenden Horizonte der etappierten Entwick- lung und der Realisierung der Glattalbahnverlängerung ist ein Busvor- lauf einzurichten, um die geforderte ÖV-Erschliessungsgüte zum Zeit- punkt der massgebenden Entwicklungsschwelle zu erreichen. Das ÖV-Angebot und die resultierende ÖV-Erschliessungsgüte sind laufend auf die Zunahme der Nutzungsintensität im Rahmen der etappierten Entwicklung abzustimmen.
Die Öffnung verschiedener Bereiche des Areals für die öffentliche Zu- gänglichkeit bildet die Grundlage für die Integration des neuen Stadt- quartiers in den bestehenden Siedlungskontext. Die Freiflächen innerhalb des Innovationsparks sind als öffentlicher Raum nahezu unein- geschränkt zugänglich zu machen, ausgenommen sind wegen betriebli- chen Einschränkungen abgeschlossene Bereiche oder Flächen, welche für die Realisierung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmassnah- men vorzuhalten sind. Dies trifft sinngemäss auch auf das Teilgebiet zu, in dem die Ansiedlung der zivilen Aviatik vorgesehen ist. Das Konzept Fil Vert und die geplanten Parkanlagen sollen gemäss dem räumlichen Ziel- bild 2050 umgesetzt werden. Die Zuständigkeit und Finanzierung sind zu klären. Die Möglichkeiten zur Benutzung der Erholungs- und Frei- zeitinfrastrukturen sind in enger Zusammenarbeit mit den aviatischen Stakeholdern zu prüfen und in geeigneter Weise verbindlich zu sichern.
ERSCHLIESSUNG MIT DEM ÖFFENT­
LICHEN VERKEHR ABSTIMMEN
AREAL SCHRITTWEISE ÖFFNEN

























































































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