Page 179 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
P. 179

WASSER­ MANAGEMENT ETABLIEREN
OBERFLÄCHEN­ GEWÄSSER REVITALISIEREN
HOCHWASSER­ SCHUTZ SICHERSTELLEN
Das Areal war einst ein Ried und wurde mit Drainagen entwässert. Der Grundwasserspiegel liegt daher sehr oberflächennah. Für den Regen- abfluss ist ein System nötig, welches einerseits Starkregenereignisse bewältigt und andererseits die Grundwasserneubildung fördert. Das Gelände soll möglichst unverändert belassen werden, um das Raum- gefühl im Kontext des Flugfeldes nicht zu beeinträchtigen. Das Wasser- management soll koordiniert angegangen werden. Die Akteure auf dem Flugplatzareal bilden dazu eine Trägerschaft.
Der Chrebsschüsselibach soll im Bereich des Flugplatzareals so weit als möglich offengelegt und revitalisiert werden. Der bisher angestrebte Gerinneverlauf wurde durch die Neubaupläne des bis 2020 vorgesehe- nen Zivilaviatikkonzeptes massgebend beeinflusst. Aufgrund des nun vorliegenden Zielbilds 2050 mit der darin vorgesehenen räumlichen An- ordnung der zivilaviatischen Nutzungen bietet sich die Chance für eine Neubetrachtung. Der zukünftige Bachverlauf und die Gestaltung des Gewässerraums sind abgestimmt darauf zu optimieren.
Im Rahmen der Bachrevitalisierung und des Wassermanagements wer- den neben den ökologischen Anforderungen auch diejenigen des Hoch- wasserschutzes von Belang sein. Der Schutzbedarf ist im Hinblick auf die bestehenden und die neuen Nutzungen zu analysieren und für das gesamte Flugplatzareal in einem Hochwasserschutzkonzept für alle Nutzenden festzuhalten.
 Handlungsbedarf
Um Planungssicherheit zu erlangen, ist in einem nächsten Schritt das Planungsrecht zu schaffen. Die nötigen planungsrechtlichen Grundlagen sind auf den drei Planungsstufen kantonaler und regionaler Richtplan sowie kommunaler Richt- und Nutzungsplanung zu schaffen. Hinzu kommen die erforderlichen Anpassungen der Sachpläne Militär (SPM) und Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Dies bedingt eine Koordination zwischen den jewei- ligen Planungsträgern. Die Landabgabe ist zu klären und die Verträge sind zu bereinigen. Die Groberschlies- sung ist festzulegen, soweit nicht bereits erfolgt (Parkway und Glattalbahnverlängerung sind bereits im kanto- nalen Richtplan verankert). Das ÖV-Angebot und die resultierende ÖV-Erschliessungsgüte sind laufend auf die Zunahme der Nutzungsintensität abzustimmen. Die Flugplatzlandschaft soll koordiniert, einem gemeinsamen Konzept folgend und in Abstimmung mit der weiterhin vorhandenen Flugplatznutzung weiterentwickelt werden. Der Chrebsschüsselibach soll im Perimeter soweit als möglich offengelegt und revitalisiert werden. Die Aspekte der Ökologie, des Lokalklimas, des Wassermanagements und des Hochwasserschutzes sind integral zu berücksichtigen. Für eine energieeffiziente und ressourcenschonende Energieversorgung sollen bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
176/177


























































































   177   178   179   180   181