Page 182 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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H UMSETZUNG
  M1
1-1 Verfahren vor Bundes- gericht zum kantona-
len Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich»
2-1 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur
Luftfahrt SIL
2-2 Sachplan Militär SPM
2-3 Kantonaler Richtplan
2-4 Regionaler Richtplan
Klärung betreffend den kanto- nalen Gestaltungsplan «Inno- vationspark Zürich»
Sicherung des Standortes und des Betriebs eines zivilen Flugplatzes mit militärischer Mitnutzung
Sicherung des militärischen Standortes (Bundesbasis) und der Mitbenutzung des zivilen Flugplatzes
Festsetzung von Siedlungs- gebiet und allfällige Anpas- sungen in Abstimmung mit dem SIL und SPM
Präzisierung Siedlungsgebiet mit Nutzungsvorgaben sowie Sicherung Landschafts- und Verkehrsfestlegungen
Konkretisierung der über- geordneten planungsrecht- lichen Vorgaben
Sobald das Urteil des Bundesgerichts zum kantonalen Gestaltungsplan «Innova- tionspark Zürich» vorliegt, fällen die Stakeholder einen definitiven Entscheid über das weitere Vorgehen bezüglich des Planungsinstrumentariums für die Entwick- lung des Teilgebiets A.
Mit dem SIL-Objektblatt für den Flugplatz Dübendorf werden die Voraussetzungen für die zivile Nutzung mit militärischer Mitbenützung geschaffen. Das BAZL führt das Verfahren. Den Entscheid zum SIL fällt der Bundesrat auf Antrag des UVEK. Kanton (Regierungsrat), ZPG und Gemeinden werden vorher angehört, die anderen Bundesstellen in der Ämterkonsultation begrüsst.
Das SPM-Objektblatt setzt die zukünftige Nutzung des Flugplatzareals im Bereich der Landesverteidigung fest und definiert die Rahmenbedingungen für die militäri- sche Mitbenützung des zivilen Flugplatzes. In Koordination der Verfahren werden SIL-Objektblatt, SPM-Objektblatt und eine allfällige Anpassung des kantonalen Richtplans zeitgleich durchgeführt.
Mit einer Teilrevision des kantonalen Richtplans ist Siedlungsgebiet für die Ent- wicklung der Teilgebiete A (Innovationspark) und B (Innovationspark und For- schungs- und Werkflugplatz) sowie das Areal des Flugsicherungszentrums und der Operations-In Koordination der Verfahren werden SIL-Objektblatt, SPM-Objektblatt und eine allfällige Anpassung des kantonalen Richtplans zeitgleich durchgeführt.
Mit einer Teilrevision ist die Festlegung eines regionalen Zentrumsgebietes vorzu- sehen, zugunsten einer zweckmässigen Mischung von Innovation und ergänzen- den/synergetischen Nutzungen sowie die Ausstattung des neuen Stadtquartiers. Daneben werden Bereiche in denen Arbeitsnutzungen des Innovationsparks und des Werkflugplatzes nebeneinander/miteinander agieren sowie der Standort des Flugsicherungszentrums als Arbeitsplatzgebiet ohne Wohnnutzung oder Gebiet für öffentliche Bauten und Anlagen vorgesehen. Mit den regionalen Gebietsausschei- dungen sind neben Nutzungsvorgaben auch Vorgaben zur Landschaftsgestaltung und -aufwertung sowie Erholung (Erholungsgebiet ausserhalb der aviatisch bean- spruchten Flächen sowie Fördergebiet und Freihaltegebiet in Koexistenz mit der Aviatik) insbesondere im Teilgebiet D (Flugfeld) festzulegen und es werden Fest- legungen zum Verkehr insbesondere des Modalsplits zu prüfen sein, um die Aus- wirkungen der Erschliessung der gesamthaften Gebietsentwicklung steuern zu können. Ebenfalls ist der Fil Vert als Element des Fuss- und Veloverkehrsnetzes zweckmässig festzulegen.
Mit dem kommunalen Richtplan ist basierend auf den regionalen Vorgaben die behördenverbindliche Grundlage zur Siedlungs-/Erschliessungsstruktur und Nutzungszuteilung mit langfristigem Zielhorizont (25 Jahre) zu erarbeiten, welche als Grundlage für die grundeigentümerverbindliche Umsetzung in der Nutzungs- planung gilt.
M2
Titel
Ziel
GESETZLICHE UND GERICHTLICHE VORGABEN
Beschreibung
     BEHÖRDENVERBINDLICHE INSTRUMENTE
          2-5 Kommunaler Richt- plan Dübendorf
  






































































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