Page 186 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
P. 186
H UMSETZUNG
5-4 Verlängerung Glattalbahn
5-5 Groberschliessung
5-6 Südstrasse
6-1 Feinverteiler
7-1 Gebietsplanung und anschliessendes
Gebietsmanagement
7-2 Städtebaulicher Vertrag
7-3 Landabgabe
Attraktive Anbindung des Innovationsparks über einen Mittelverteiler mit hoher Kapazität als Voraussetzung für einen ÖV-orientierten Modalsplit
Erschliessung der Grund- stücke nach PBG
durchgehende Verbindung Zürichstrasse – Anschluss Wangen – Hegnaustrasse abseits der Wohnsiedlungen
Anbindung der Standort- gemeinden und Beitrag zum ÖV-orientierten Modalsplit
Koordinierte räumliche Entwicklung und Umsetzung
Regelung des Mehrwert- ausgleichs, der Kostenfolgen sowie der Entschädigungen
Koordination der Landabgabe
Die Glattalbahn wird zwischen Bahnhof Dübendorf und Flugplatzkopf auf der Wangenstrasse geführt, danach zur optimalen Erschliessung des Innovationsparks direkt über das Flugplatzareal bis zur Sportanlage Dürrbach. Die beiden Etappen der Verlängerung Glattalbahn (Bahnhof Dübendorf – Flugplatz Dübendorf/Flug- platz Dübendorf – Bahnhof Dietlikon) sind nur mit der Entwicklung im Gebiet Inno- vationspark wirtschaftlich tragbar. Gleichzeitig ist eine ausreichende ÖV-Erschlies- sung des Innovationsparks von einer massgebend verbesserten ÖV-Anbindung an den Bahnhof Stettbach abhängig.
Die nötigen Erschliessungsanlagen, gemeinschaftlichen Ausstattungen und Aus- rüstungen sind festzulegen. Diese können durch die beteiligten Grundeigentümer gebaut werden. Die Projekte müssen den technischen Anforderungen vergleich- barer öffentlicher Werke entsprechen. Die Erschliessung erfolgt etappiert und ist rechtzeitig in Angriff zu nehmen. Es ist zu bestimmen, wie die Erstellungskosten von Erschliessungsanlagen sowie von gemeinschaftlichen Ausstattungen und Ausrüstungen zu tragen sind.
Die Gemeinde wird Erschliessungsverträge mit zukünftigen Anstössern abschlies- sen. Dabei gilt es, die Zuständigkeiten zu Planung und Projektierung, die techni- schen und gestalterischen Anforderungen an Strasse/Strassenraum, die Kosten- folge zu Lasten des jeweiligen Anstössers mit Mehrnutzen und die Übernahme der realisierten Strassenabschnitte durch die Gemeinde ohne Kostenfolge festzulegen.
Das bestehende Bus-Angebot ist zu erhalten sowie als Vorlauf zur Glattalbahn- verlängerung und die Anbindung der Gemeinde Volketswil auszubauen, um das Flugplatzareal gesamthaft gut mit dem ÖV zu erschliessen.
Bevor Festlegungen zur räumlichen Entwicklung durch die zuständigen Organe genehmigt werden können, braucht es eine Einigung über die erwünschte Raum- entwicklung am jeweiligen Standort. Im Rahmen der Gebietsplanung besteht die Möglichkeit, solche Entwicklungsvorstellungen unter Einbezug von verschiede- nen Akteuren zu erarbeiten und die für die Umsetzung nötigen Schritte zu verein- baren. Im Rahmen des Gebietsmanagements werden initiale Umsetzungsschritte angegangen, die öffentlichen und privaten Akteure sowie Vorhaben begleitet und koordiniert.
Ein Gebietsmanagement ist einzurichten.
Mit dem städtebaulichen Vertrag sind die Abgeltung des Mehrwertausgleichs bei Einzonung und Umzonung sowie insbesondere die Kostenfolgen betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung/-berichterstattung, die Groberschliessung, die Gestaltung des öffentlichen Raums (Erstellung und Gestaltung der Parks und der öffentlich zugänglichen Freiräume) und weiterer landschaftsgestalterischer Mass- nahmen zu sichern.
Die künftigen Besitzverhältnisse auf dem Flugplatzareal sind frühzeitig zu klären. Der bestehende Rahmenvertrag zum Innovationspark zwischen Bund und Kanton Zürich ist zu überarbeiten. Für den Flugplatzbetrieb ist ein geeignetes Modell zu wählen (Baurecht an Flugplatzhalter oder Unterbaurecht Kanton/Gemeinde ana- log Innovationspark). Die Flächen zur Groberschliessung sind in das Eigentum von Kanton und Gemeinde zu übertragen, nach erfolgter Landumlegung.
M7
Titel
ÖVANGEBOT
Ziel
Beschreibung
M6
AREALENTWICKLUNG