Page 188 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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H UMSETZUNG
 Titel
7-4 Generelle Entwässe- rungsplanung (GEP)
7-5 Innovationspark
7-6 Ziviler Flugplatz (Rahmenbedin-
gungen)
Gemeinsame Planungsgrund- lage für die Themen Wasser und Klima schaffen, strate- gische Planung im Bereich Siedlungsentwässerung
Entwicklung und Aufbau Innovationspark
Rahmenbedingungen zivil- aviatische Nutzung klären
Mit einem Wasser- und Klimaplan werden die Grundsätze und Rahmenbedingun- gen zur integralen Betrachtung von Wassermanagement und Lokalklima festge- legt. Gemeinsam mit den Stakeholdern wird ein Konzept erarbeitet, welches die zentralen Fragestellungen adressiert (Hochwasser- und Gewässerschutz, Grund- wasserschutz, Oberflächenentwässerung, Abwasserbehandlungs- und Einleit- konzept sowie Lokalklima). Der Wasser- und Klimaplan dient als Grundlage für die Überarbeitung des Flugplatz GEP, der Sonderbauvorschriften und der Detailkon- zepte, des Umweltverträglichkeitsberichts, des Landschaftskonzepts sowie des Projekts Parkway. Mit der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) werden im Bereich der Siedlungsentwässerung die strategische Planung angegangen, die nötigen Massnahmen definiert und deren Umsetzung zeitlich festgelegt.
Auf Grundlage der kantonalen Richtplanung und der Nutzungsplanung sind gestaf- felt Baugesuchsverfahren anzustossen. Es sind themenspezifische Detailkonzepte zu erstellen. Diese regeln die Umsetzung sowie das Controlling und Reporting. Zu den Konzepten gehören:
– Detailkonzept Mobilität und Verkehr
– Detailkonzept Städtebau
– Detailkonzept Freiraum
– Detailkonzept Ausgleichs-/Ersatzmassnahmen – Detailkonzept Entwässerung und Werkleitungen – Energie- und Nachhaltigkeitskonzept
– Materialbewirtschaftungskonzept.
Mit einem Entwicklungskonzept werden die Rahmenbedingungen für die zivil- aviatische Nutzung geklärt. Die Festlegungen im Entwicklungskonzept erfolgen in Absprache zwischen Bund, Kanton, Gemeinden und anderen Betroffenen. Die wichtigsten Rahmenbedingungen sind:
in politischer Hinsicht
– Vorgaben für das Betriebsreglement
in aviatischer Hinsicht:
– Start-/Landestellen Helikopter, Pistenkonfiguration
– Flugrouten; IFR-Betrieb/Koordination mit ZRH
– technische Ausstattung der Piste, Befeuerung
– Fluglärm
– Hindernisbegrenzung
– Entwässerung (inkl. Flächenbedarf), Gewässerschutz, Bachrenaturierung – Natur-/Landschaft, ökologischer Ausgleich
in rechtlicher Hinsicht:
– Einhaltung der Lärmgrenzwerte
– Einhaltung der betrieblichen Anforderungen (ICAO Annex 14)
– Klärung Rechtsstatus (Flughafen oder Flugfeld resp. Konzession oder
Betriebsbewilligung) in finanzieller Hinsicht:
– Detaillierter Businessplan inkl. Einnahmen und Ausgaben für Betrieb, Unterhalt,
Hochbauten
– Kostenvoranschlag für die Erfüllung sämtlicher Umweltauflagen, die im Zuge
einer Umnutzung anfallen werden
– Kostenvoranschlag für die Ertüchtigung des Pistensystems
– Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Flugsicherungskosten
Ziel
Beschreibung
         



























































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