Page 193 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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UMSETZUNGS­ VEREINBARUNG
H.4 Beschlussfassung
– Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich – Baudirektion Kanton Zürich
– Bildungsdirektion Kanton Zürich
– Stadt Dübendorf
– Gemeinde Wangen-Brüttisellen
– Gemeinde Volketswil
– Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport
– Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
– Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung – Zürcher Planungsgruppe Glattal
– Stiftung Innovationspark Zürich
– ETH Zürich
– Universität Zürich
– Skyguide AG
– Task-Force Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf
– Arealentwicklungsgesellschaft IPZ AG.
Sie setzen sich für die Massnahmen gemäss Umsetzungsagenda (Kapi- tel H.3) ein und handeln dabei im Sinn und Geist der Leitsätze zur nach- haltigen Entwicklung (Kapitel G.2). Die Partner verpflichten sich zu fol- gendem Vorgehen:
– Die beteiligten Stakeholder verfolgen die ihnen in der Umsetzungs- agenda zugewiesenen Massnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkei- ten und auf Grundlage des anwendbaren Rechts.
– Die beteiligten Stakeholder erklären sich bereit, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an der Finanzierung der Massnahmen zu beteiligen.
– Die Massnahmenträger stehen im Austausch mit dem Kanton Zürich als Gesamtkoordinator und informieren über Projektfortschritte, Pro- jektänderungen und sonstige für die Umsetzung relevante Aspekte. Der Kanton Zürich als Gesamtkoordinator führt einmal jährlich eine Standortbestimmung über die Umsetzung durch.
– Die Kommunikation gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit erfolgt nach vorgängiger Absprache mit den jeweils berührten weiteren be- teiligten Stakeholdern.
RECHTE UND PFLICHTEN
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