Page 20 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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B ZWECK UND STATUS
DIALOG MIT DEN BETEILIGTEN
B.3 Erarbeitungsprozess
Die Task-Force Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf hat ihre Arbeit im September 2020 aufgenommen und den Dialog mit den Stakeholdern gestartet. In einem ersten Schritt sind die umfangreichen bestehenden Unterlagen zu sichten, aufzuarbeiten, zu aktualisieren und schliesslich in einem Synthesebericht zusammenzufassen. Dieser Bericht soll das von den Stakeholdern (Bund, Kanton, Region, Gemeinden, Innovations- park, Zivil- und Militäraviatik usw.) gemeinsam erarbeitete und abge- stimmte Zielbild einer künftigen Nutzung des Areals wiedergeben und einen Meilensteinplan für die Umsetzung der Transformation über alle Ebenen hinweg aufzeigen.
Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme sind die Arbeiten für eine kan- tonale und regionale Richtplanrevision mit nachfolgender Revision der kommunalen Richtplanung in Dübendorf sowie der kommunalen Bau- und Zonenordnungen in Dübendorf und Wangen-Brüttisellen aufzuneh- men, so dass die Zwischenergebnisse nach Vorliegen des Synthese- berichts mit dessen Ergebnissen abgestimmt werden können, bevor die formellen Schritte zur Festlegung der kantonalen Richtplanvorlage eingeleitet werden. Sobald die Eckwerte der Richtplanrevision gefestigt vorliegen, kann in den Gemeinden mit der Vorbereitung der Revision der Bau- und Zonenordnungen und den Arbeiten für einen Sondernutzungs- plan begonnen werden.
Die Gebietsentwicklung sieht als Endziel eine Transformation des beste- henden Militärflugplatzes mit ziviler Mitbenützung in einen Zivilflugplatz mit militärischer Mitbenützung vor. Der entsprechende Prozess ist bau- technisch, rechtlich, politisch und prozessual anspruchsvoll. Die Synthe- se bildet erst den Anfang. Verlässliche Grundlagen über die Investitions- und Betriebskosten liegen heute noch nicht vor, da die aktuelle Planung erst Teile einer Vorstudie umfasst. Diese sollen anschliessend mit ei- nem Entwicklungskonzept vertieft und mit einem Meilensteinplan und einem Kostenteiler im Rahmen eines SIL-Koordinationsprozesses kon- kretisiert werden. Auf dieser Grundlage können die Verfahren des SIL- Objektblattes, des SPM-Objektblattes und eine allfällige Anpassung des kantonalen Richtplans zeitgleich und koordiniert durchgeführt werden.
Parallel zu diesen Arbeiten sind die Vereinbarungen zwischen Bund und Kanton sowie zwischen Kanton und den künftigen Arealnutzenden zu überprüfen und wo nötig anzupassen.
FESTLEGEN VON SIEDLUNGSGEBIET FÜR DEN INNOVATIONSPARK
TRANSFORMATION ZU EINEM ZIVIL­
FLUGPLATZ MIT MILITÄRISCHER MITBENÜTZUNG
ÜBERPRÜFUNG BESTEHENDER VERTRÄGE
























































































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