Page 5 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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Zusammenfassung
Der vorliegende Synthesebericht wurde seit September 2020 in einem dafür gebildeten Kernteam unter der Leitung der Task-Force Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf er- arbeitet. Der Bericht dokumentiert die bestehenden Grundlagen sowie bisherige Ideen und Ansätze, er fasst die Interessen und Nutzungsabsichten der Stakeholder zusammen und nimmt, wo nötig, Interessensabwägungen vor. Die Zukunftsaussichten werden mit einer Vision, acht Leitsätzen und einem Zielbild aufgezeigt. Mit einem Nutzungs- und Entwick- lungsszenario je Teilgebiet wird die beabsichtigte Entwicklung konkretisiert. Der gemein- same Umsetzungswille ist in den Handlungsanweisungen und einer Umsetzungsagenda festgehalten. Im Ergebnis liegt eine Gesamtbetrachtung des Flugplatzareals vor, welche auf einem intensiv geführten Dialog der Stakeholder fusst.
Auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf soll ein Forschungsstandort mit internatio- naler Ausstrahlung, eng verwoben mit aviatischen Nutzungen bei gleichzeitiger Öffnung der Randzonen des heute für die Allgemeinheit verschlossenen Areals geschaffen wer- den. Die Kombination von Forschungsstandort mit aviatischer Nutzung ist in diesem Um- fang einzigartig und stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar. Sie dient der Stärkung des Werk- und Denkplatzes Schweiz im internationalen Wettbewerb. Die Entwicklung des Areals ist ein Generationenprojekt, das auch für die Region und den Wirtschaftsstandort Zürich von herausragender Bedeutung ist.
Die acht grundsätzlichen Leitsätze legen den künftigen Handlungsspielraum fest. Das Areal soll als Ganzes entwickelt werden (1). Im Fokus steht die Dreifachnutzung Innova- tionspark – Flugplatz – militärische Nutzung (2). Der Innovationspark soll als neue Haupt- nutzung etabliert werden (3). Die Aviatik wird das Bindeglied zwischen den Nutzungen (4). Die Entwicklung erfolgt aus dem Bestand und in Etappen (5). Sie nimmt Rücksicht auf Um- weltthemen und Naturwerte werden gefördert (6). Der Flugplatz soll mit der angestrebten Entwicklung schrittweise zu einer neuen Nachbarschaft für die drei Standortgemeinden werden (7). Die Behörden und Akteure bekennen sich zu kooperativen Planungsprozessen und verfolgen eine gemeinschaftliche Planung (8).
Zur räumlichen Abstimmung haben die Stakeholder ein gemeinsames Zielbild für den Zeit- horizont 2050 erarbeitet. Es gilt, die verschiedenen Nutzungsansprüche untereinander und unter Wahrung der strategischen Interessen mit den Schutzinteressen des Natur- und Hei- matschutzes abzuwägen. Die bestehende Randbebauung im Bereich des Flugplatzkopfs soll um eine zusätzliche Siedlungsschicht erweitert werden. Die neuen Baufelder nehmen Rücksicht auf die bestehenden Strukturen und schaffen einen neuen Übergang zum Flug- feld. Das Flugfeld mit grossen Grünflächen bleibt in seinem Massstab erhalten und bildet auch mit zivilaviatischer Nutzung den grünen Kern der Gebietsentwicklung. Das Areal lässt sich künftig in die vier Teilgebiete Innovationspark (A), Innovationspark sowie Forschungs- und Werkflugplatz (B), Luftwaffe und Flugsicherung (C) sowie das Flugfeld (D) einteilen.






























































































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