Page 54 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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D BISHERIGE IDEEN
BESCHLUSS DES
REGIERUNGS­ RATES
Stattdessen sollte als erste Massnahme ein Vorpark konzipiert werden, sobald der Bund auf eine weitere militäraviatische Nutzung des Flug- platzareals Dübendorf mit Flächenflugzeugen verzichtete. Der Vorpark soll der Aufwertung des Landschafts- und Freiraumes, zur Verbesse- rung der Zugänglichkeit sowie im Hinblick auf die zukünftige Vermark- tung – im Sinne einer Adressbildung – dienen. Zunächst sollte der Park die Gesamtfläche ausserhalb der für die Übergangsbereiche festgeleg- ten Nutzungen umfassen und in einen Park mit einem temporären Cha- rakter sowie einen dauerhaft zu erhaltenden Kernpark gegliedert wer- den. Der Park soll schrittweise mit der Arealnutzung und gemeinsam mit dem Grundeigentümer, dem Kanton und den Standortgemeinden zu einem dauerhaften Gebrauchspark entwickelt werden.
Mit Beschluss vom 19.05.2010 (aus RRB 2010/0751) sprach sich der Regierungsrat aufgrund der vorgenommenen Abwägungen und in Über- einstimmung mit der Empfehlung des Begleitgremiums gegen eine wei- tere aviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf aus24. Im Rah- men der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans sollte beim Bund daher der Verzicht auf eine aviatische Nutzung beantragt werden. Weiter sollten Festlegungen zur Sicherung und Entwicklung der stra- tegischen Landreserve, zur Unterstützung der Umfeldentwicklung so- wie zur verkehrstechnischen Erschliessung im kantonalen Richtplan getroffen werden.
D.2 Zukünftige militärische Nutzung
Die Absichten der Schweizer Armee basieren auf der Grundlage der politischen und finanziellen Vorgaben des Gesamtprojektes Weiterent- wicklung der Armee (WEA)25 und dem Stationierungskonzept der Ar- mee vom November 201326. Dieses sieht vor, dass die Armee auf einen Drittel der Immobilien verzichtet. Das Stationierungskonzept zeigt auf, welche Standorte der Armee künftig weiter genutzt werden und auf wel- che verzichtet werden soll.
Die Flugplätze Buochs und Dübendorf, welche bereits 2013 nur redu- ziert betrieben wurden (Sleeping Bases), sollten aufgegeben werden, wobei Dübendorf noch als Helikopterbasis weiterbestehen sollte. Mit dem späteren Entscheid des VBS, auch den Lufttransportdienst des Bundes und die Flugzeuge der swisstopo in Dübendorf zu stationieren, wurde aus einer Helikopterbasis die sogenannte Bundesbasis27.
STATIONIE­ RUNGSKONZEPT DER ARMEE


























































































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