Page 61 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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STANDORT­ PRÜFUNG ZIVILE
HELIKOPTER­ BASIS
Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und des Eidgenös- sischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wurde eine weitere Studie in Bezug auf eine zivile Helikopterbasis und den Vergleich von Helikopterrouten erarbeitet. Der Bericht wurde am 19.04.2016 vorgelegt31.
Geprüft wurden folgende Alternativen:
– Alternative 1: zivile Helikopterbasis im Norden gemäss Studie von
2014 mit angepasster Flugroute Nordost parallel zur Piste
– Alternative 2: Verlegung der zivilen Helikopterbasisnach Osten
– Alternative 3: Verlegung der zivilen Final Approach and Takeoff (FATO)
in den Süden auf die Piste für Flächenflugzeuge.
Der Vergleich zwischen den Alternativen bezüglich Lärmbelastung, Ver- brauch an Fruchtfolgefläche, Flugsicherheit, Pistenkapazität, Infrastruk- tur und Grundeigentum lieferte einen eindeutigen Befund: Eine substan- ziell bessere Variante für die zivile Helikopterbasis als diejenige, welche bereits in der Studie von 2014 ermittelt wurde (Szenario «Ziviles Flugfeld mit Bundesbasis» mit ziviler Helikopterbasis im Norden und Flugspuren gemäss Studie 2014), existiert nicht.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt und das VBS eröffneten am 16. Dezem- ber 2013 die Ausschreibung für eine mögliche zivile Nutzung des Flug- platzes Dübendorf «Ziviler Flugplatzhalter Dübendorf»32. Ausgegangen wurde von einem Betrieb der Piste Dübendorf durch die Geschäftsflie- gerei und einer Mitbenutzung durch die Luftwaffe. Die Luftwaffe soll- te nach dem neuen Stationierungskonzept der Armee in Dübendorf zu- künftig eine Helikopterbasis betreiben und die Piste – sofern diese von einem zivilen Betreiber im Baurecht übernommen würde – nur noch mitbenutzen.
Um den Flugplatz Dübendorf während mindestens 20 Jahren zivil weiter- nutzen zu können, suchte der Bund einen geeigneten zivilen Betreiber. Für diesen stellte die Nutzung der Piste Dübendorf für die Geschäfts- fliegerei (Business Aviation) eine wichtige Option dar, da die Schweiz über die drittgrösste Business-Aviation-Flotte in Europa verfügt. Diese generiert eine jährliche Wertschöpfung von über einer Milliarde Franken. Die Zahl der jährlich möglichen Flüge wurde aufgrund des vorgegebe- nen Lärmkorsetts des Sachplans Militär und des Sachplans Infrastruk- tur Luftfahrt auf rund 28000 beschränkt; zum Zeitpunkt der Ausschrei- bung fanden insgesamt etwa 14000 militärische und zivile Flüge statt. Die Betriebszeiten sollten im Vergleich zum damaligen Militärbetrieb ausgeweitet werden.
AUSSCHREIBUNG FÜR ZIVILEN FLUGBETRIEB DURCH DEN BUND
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