Page 7 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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Das Nutzungsszenario Luftwaffe und Flugsicherung wird auch zukünftig von den beste- henden Nutzungen geprägt sein. Der geplante Ausbau der Bundesbasis der Luftwaffe der Schweizer Armee bestätigt die strategische Bedeutung des Standortes. Der Auftrag um- fasst autonome Lufttransporteinsätze (Helikopter) ab Bundesbasis plus Flugbetrieb ab ma- ximal einem Tagesstandort. Dazu stehen 6 Helikopter der Puma Flotte, 5 Eurocopter sowie 4 Flächenflugzeuge des Lufttransportdienst des Bundes und der Swisstopo zur Verfügung. Das Schweizer Parlament hat mit der Armeebotschaft 2020 den Verpflichtungskredit für die Bundesbasis genehmigt. Mit der Modernisierung des europäischen Luftfahrtsystems mit innovativen Konzepten und Technologien steigt die strategische Bedeutung des Flug- sicherungszentrums Zürich. Mit dem durch Skyguide entwickelten Konzept «Virtual Cen- ter» wird eine standortunabhängige Betriebsdurchführung und eine technische Redundanz ermöglicht. Der Gebäudekomplex des Flugsicherungszentrums wird auch künftig mit syn- ergetischen Nutzungen wie der Operationszentrale der Luftwaffe, mit Arbeitsplätzen der Ruag und Ausbildungsfunktionen ergänzt.
Die Gebietsentwicklung soll in Etappen und abgestimmt auf den schrittweisen Ausbau der Infrastrukturen erfolgen. Der Synthesebericht zeigt einen möglichen Entwicklungspfad auf, formuliert dazu Handlungsanweisungen und hält die zur Entwicklung nötigen Massnahmen in einer Umsetzungsagenda fest. Die Transformation des Areals soll unverzüglich eingelei- tet, der Innovationspark entwickelt und die Rahmenbedingungen für die zivilaviatische Nut- zung geklärt werden. In der Übergangsphase ist der Flugplatzbetrieb sicherzustellen. Bei der Entwicklung sind die Anforderungen der Nutzungen weiter auf einander abzustimmen.
Um Planungssicherheit zu erlangen, ist in einem nächsten Schritt das Planungsrecht zu schaffen. Die nötigen planungsrechtlichen Grundlagen sind auf den drei Planungsstufen kantonaler und regionaler Richtplan sowie der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung zu schaffen. Hinzu kommen die erforderlichen Anpassungen der Sachpläne Militär (SPM) und Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Dies bedingt eine Koordination zwischen den jeweiligen Planungsträgern. Die Landabgabe ist zu klären und die Verträge sind zu bereinigen. Die Groberschliessung ist festzulegen, soweit nicht bereits erfolgt (Parkway und Glattalbahn- verlängerung sind bereits im kantonalen Richtplan verankert). Das ÖV-Angebot und die re- sultierende ÖV-Erschliessungsgüte sind laufend auf die Zunahme der Nutzungsintensität abzustimmen. Die Flugplatzlandschaft soll koordiniert, einem gemeinsamen Konzept fol- gend und in Abstimmung mit der weiterhin vorhandenen Flugplatznutzung, weiterentwi- ckelt werden. Der Chrebsschüsselibach soll im Perimeter soweit als möglich offengelegt und revitalisiert werden. Die Aspekte der Ökologie, des Lokalklimas, des Wassermanage- ments und des Hochwasserschutzes sind integral zu berücksichtigen. Für eine energie- effiziente und ressourcenschonende Energieversorgung sollen bestmögliche Rahmen- bedingungen geschaffen werden.
Mit der Unterzeichnung des Synthesebericht vereinbaren die beteiligten Stakeholder eine gemeinsame Haltung zur Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf einzunehmen. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, sich für die Massnahmen gemäss Umsetzungs- agenda einzusetzen und dabei im Sinn und Geist der acht Leitsätze zu handeln.































































































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