Page 83 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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GESCHÄFTS- LUFTFAHRT ALS ZENTRALES INTERESSE
AUFNAHME DES FLUGPLATZES DÜBENDORF IN
DEN SIL
E.3 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
Der Bundesrat betrachtete in seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik des Bundes (LUPO 2016) die Umnutzung des Militärflugplatzes Düben- dorf für die Geschäftsluftfahrt – zur Entlastung des Flughafens Zürich – als zentrales Anliegen. Am 31. August 2016 verabschiedete der Bundes- rat die Revision des SIL-Konzeptteils mit den Zielen und Vorgaben für den Flugplatz Dübendorf. Der Regierungsrat des Kantons Zürich stellte sich mit seinem Beschluss hinter die Pläne des Bundes zur zukünftigen aviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf. Der Bund startete da- rauf den SIL Koordinationsprozess. Die öffentliche Mitwirkung und die Anhörung der Behörden zum Entwurf des SIL-Objektblatts endeten am 24. Mai 2019.
Der Konzeptteil des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) beinhaltet Ziele und Vorgaben für den Flugplatz Dübendorf und schafft damit behördenverbindliches Planungsrecht. Die vom Bundesrat am 31.08.2016 verabschiedete Festsetzung53 wurde unverändert in die revidierte Fassung vom 26.02.2020 übernommen (Kapitel 4.3, Fest- legung 9)54:
«Teile des Militärflugplatzes Dübendorf werden in ein ziviles Flugfeld umgenutzt. Dieses dient in erster Linie dem Geschäftsreiseverkehr. Wei- ter soll es Werkflügen sowie Sport- und Freizeitflügen offenstehen. Avia- tische Grundschulung sowie Linien- und Charterketten-Verkehr sind ausgeschlossen. Das zivile Flugfeld Dübendorf beherbergt eine Heliko- pter-Basis für Rettungsflüge und Flüge der Kantonspolizei. Weitere ge- werbsmässige und private Helikopterflüge sind möglich. Das zivile Flug- feld Dübendorf lässt eine Mitbenützung durch die Luftwaffe für Flüge mit militärischen Helikoptern und Flächenflugzeugen zu.»
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