Acht Leitsätze zur nachhaltigen Entwicklung
Die Gebietsentwicklung des Flugplatzareals Dübendorf folgt acht leitenden Grundsätzen. Sie legen den künftigen Handlungsspielraum fest. Die Unterzeichnenden des Flight Plans verpflichten sich, sich für die Massnahmen gemäss Umsetzungsagenda einzusetzen und dabei im Sinn und Geist der acht Leitsätze zu handeln.
Das Flugplatzareal wird als Ganzes in die Zukunft geführt. Für alle Entwicklungen und vergleichbare Nutzungen gelten gleiche Regeln und Standards.
Der Fokus der künftigen Entwicklung liegt auf Innovationspark, Flugplatz und militärischer Nutzung. Für diese Dreifachnutzung und das Flugsicherungszentrum sind die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies wird unterstützt durch die grossen Freiräume mit hohem Beitrag zur Biodiversität und Erholung der Bevölkerung.
Der Innovationspark
wird langfristig zur Hauptnutzung. Er wird ein urbanes Quartier mit Forschung
und ergänzenden Nutzungen. Der Innovationspark ist eine Forschungs- und Entwicklungsplattform
mit internationaler Ausrichtung.
Die Aviatik wird das
Bindeglied der künftigen Nutzungen. Der Betrieb des Flugplatzes wird über die
nächsten 30 Jahre gesichert und mit den
Standortgemeinden abgestimmt. Es erfolgen eine Begrenzung der
Flugbewegungen sowie eine Beschränkung der Flugzeiten.
Der Flugplatz Dübendorf passt sich seit
1910 den wandelnden Anforderungen und Bedürfnissen an. Die Arealentwicklung
erfolgt aus dem Bestand. Die historische Bausubstanz wird erhalten und mit
Umsicht um- und weitergenutzt. Der Aufbau des Innovationsparks und des
Flugplatzbetriebs erfolgt in Etappen.
Die angestrebte
Entwicklung nimmt Rücksicht auf die Umwelt. Naturwerte werden erhalten,
qualitätsvolle Flächen gefördert und vernetzt sowie neue Lebensräume zur
Steigerung der Biodiversität geschaffen. Die CO₂-Emissionen werden minimiert, der
Hitzeentwicklung wird entgegengewirkt.
Das Flugplatzareal wird zur Nachbarschaft,
der Innovationspark zu einem vielfältigen Quartier. Das Flugplatzareal wird wo
möglich öffentlich zugänglich. Multifunktionale und qualitätsvolle öffentliche Räume
sowie Nutzungen für Freizeit und Versorgung erweitern die Möglichkeiten der Bevölkerung
aus der Region und der Anwohnenden.
Die Behörden und Akteure bekennen sich
zu kooperativen Verfahren und stimmen ihre Planungsvorhaben und -prozesse
bestmöglich ab. Eine Beteiligung der Bevölkerung, lokales Engagement und Initiativen
bereichern das weitere Verfahren.