
Politische Geschäfte
Im September 2020 entschied der Zürcher Regierungsrat , das Verwaltungsgerichtsurteil zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» ans Bundesgericht weiterzuziehen. Gleichzeitig nahm er die aktuelle Situation zum Anlass , das ganze Flugplatzareal einer Gesamtschau zu unterziehen. Dazu wurde eine Task Force gegründet, die einen Synthesebericht erarbeitet hat. Im Oktober 2020 ordnete der Bundesrat an, das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis einzustellen und die bisherige Zusammenarbeit mit der Flugplatz Dübendorf AG zu beenden. Stattdessen beteiligte sich der Bund am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich. Der Bund ist an einer Dreifachnutzung nach wie vor interessiert. Er sieht aber keine aviatischen Interessen mehr, die es dem Bund erlauben würden, die Federführung zur Planung der zivilen Umnutzung in ein Flugfeld zu behalten. Das militärische Bundesinteresse an der Bundesbasis mit Helikopterbetrieb und das Bundesinteresse am Innovationspark bleiben. Die Transformation des Areals soll weiter vorangetrieben werden. Im November 2022 stimmte das Zürcher Parlament den zwei Verpflichtungskrediten für den Innovationspark und für die weitere Planung eines Forschungs-, Test- und Werkflugplatzes mit klarer Mehrheit zu und verabschiedete den Richtplaneintrag. Das Referendum für die Verpflichtungskredite lief im Februar 2023 ungenutzt ab.
Bundesrat ermöglicht zivile Nutzung auf dem Militärflugplatz für übergangsphase
Um die Piste und die weitere aviatische Infrastruktur in Dübendorf zu erhalten, erarbeitete der Kanton Zürich 2021 den Synthesebericht zur zivilen Umnutzung. Der Flugplatz soll künftig neben der Luftwaffe und zivilen Einsatzorganisationen wie REGA und Kantonspolizei Zürich auch dem Innovationspark vor Ort dienen. Dieses Planungsziel wird erst nach einer mehrjährigen Übergangsphase erreicht. Damit bereits kurzfristig weitere zivilaviatische Nutzungen im Zusammenhang mit dem Innovationspark am Standort Dübendorf möglich sind, brauchte es rechtliche Anpassungen. Der Bundesrat hat deshalb im April 2023 Änderungen in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) beschlossen. Am Standort Dübendorf können sich dank der Neuregelung einzelne aviatische Betriebe schon während der Übergangsphase ansiedeln und den Flugplatz nutzen.
Das Amt für Mobilität Kanton Zürich wird die Transformation vom Militärflugplatz mit ziviler Mitbenutzung zu einem zivilen Flugplatz für Forschungs- Test- und Werkflüge mit militärischer Mitbenutzung planen und vorbereiten (5820).
Kantonsrat bewilligt Verpflichtungskredite für Innnovationspark und Flugplatz
Ende November 2022 stimmt das Zürcher Parlament mit klarer Mehrheit den zwei Verpflichtungskrediten für den Innovationspark über 97.45 Mio. Franken (5819) und für den Forschungs-, Test- und Werkflugplatz über 8.2 Mio. Franken (5820) zu. Das Flugplatzareal in Dübendorf soll für die Bevölkerung erschlossen und für Innovation, Forschung und Arbeitsplätze genutzt werden. Es wird schrittweise ein Innovationspark errichtet, welcher sich zu einem lebendigen Stadtquartier entwickeln kann. Die aviatische Infrastruktur soll als strategische Reserve gesichert werden. Grundlage für die Transformation des Flugplatzareals bildet der Synthesebericht (5768). Beide Kredite unterstehen dem fakultativen Referendum. Im Februar 2023 liefen diese ungenutzt ab.
Spezialkommission Innovationspark Zürich stimmt allen vier Vorlagen zu

Im April 2022 überwies der Regierungsrat vier Vorlagen für die Planungs- und Umsetzungsarbeiten auf dem Flugplatzareal an den Kantonsrat. Eine Spezialkommission hat diese vorberaten und im November 2022 ihre Anträge bekannt gegeben. Die Mehrheit der Spezialkommission beantragt, dem Verpflichtungskredit von 97.45 Millionen Franken für den Innovationspark (5819), dem Planungskredit über 8.2 Millionen Franken für den Forschungs-, Test- und Werkflugplatz (5820) sowie eine Teilrevision des Richtplans zuzustimmen (5821) und vom Synthesebericht Kenntnis zu nehmen (5768).
REGIERUNG VERABSCHIEDET VORLAGEN ZUHANDEN DES KANTONSRATES
Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat im April 2022 drei Vorlagen für die weiteren Planungs- und Umsetzungsarbeiten auf dem Flugplatzareal vorgelegt. Mit diesen Vorlagen werden die Weichen gestellt für die Umsetzung der Vision 2050 gemäss Synthesebericht. Diese sieht vor, dass auf dem Flugplatzareal mit dem Innovationspark Zürich ein attraktiver und internationaler Forschungsstandort entsteht mit einem Forschungs-, Test- und Werkflugplatz. Mit der Richtplanteilrevision wird den Erkenntnissen aus dem Syntheseprozess Rechnung getragen. Die in diesem Prozess erarbeiteten Grundlagen werden im kantonalen Richtplan stufengerecht verankert und die Festlegungen zur Gebietsplanung sind auf den rechtskräftigen kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» abgestimmt. Für die schrittweise und umweltschonende Entwicklung des Innovationsparks beantragt die Regierung dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit über 97.45 Mio. Franken. Mit dem beantragten Planungskredit von 8.2 Mio. Franken soll die Transformation von einem Militärflugplatz mit ziviler Mitbenutzung zu einem zivilen Flugplatz für Forschungs- Test- und Werkflüge mit militärischer Mitbenutzung geplant und vorbereitet werden. Mit dem Beschluss über diese Vorlage wird auch entschieden, ob der Kanton in Bezug auf die aviatische Nutzung in Dübendorf eine aktive Rolle übernehmen will.

bundesgericht bestätigt festsetzung des kantonalen gestaltungsplans
Das Bundesgericht hat entschieden (1C_487/2020, 1C_489/2020), dass es die Beschwerde des Kantons Zürich, der Stiftung Innovationspark Zürich und der Arealentwicklungsgesellschaft zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» gutheisst. Es hat somit dessen Festsetzung durch die Baudirektion und das Vorgehen des Kantons in diesem hoch komplexen Generationenprojekt bestätigt. Der nun rechtskräftige kantonale Gestaltungsplan schafft verbindliches Planungsrecht für den Innovationspark Zürich.
Einsetzung einer Spezialkommission
Um die Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf voranzutreiben, hat der Kantonsrat am 4. Oktober 2021 mit 127 zu 26 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, eine Spezialkommission zu gründen. In diesem Gremium sitzen 16 Ratsmitglieder aus allen Fraktionen. Die Spezialkommission wird sich mit allen Vorlagen befassen, die mit der Gebietsentwicklung Fluplatz Dübendorf zusammenhängen, so muss der Kantonsrat etwa den Richtplan anpassen. Im ersten Quartal 2022 sollen die Vorlagen behandelt werden.
SYNTHESEBERICHT VERABSCHIEDET
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 den Synthesebericht und das weitere Vorgehen für die Gebietsentwicklung auf dem Flugplatz Dübendorf verabschiedet. Damit legt er die Grundlage für die weiteren Arbeiten im Kanton Zürich. Um Planungssicherheit zu erlangen, wird in einem nächsten Schritt das Planungsrecht auf verschiedenen Stufen geschaffen: kantonaler und regionaler Richtplan sowie kommunale Richt- und Nutzungsplanung. Hinzu kommen die erforderlichen Anpassungen der Sachpläne Militär und Infrastruktur Luftfahrt für die Transformation des Militärflugplatzes in einen zivilen Flugplatz mit militärischer Mitbenutzung unter der Leitung des Kantons Zürich. Dafür wird der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Planungskredit beantragen. Gleichzeitig sieht der Regierungsrat vor, dem Kantonsrat zu beantragen, die Beratung der Vorlage 5502 (Verpflichtungskredit für den Innovationspark Zürich) wieder aufzunehmen.