Politische Geschäfte
Im September 2020 entschied der Zürcher Regierungsrat, das Verwaltungsgerichtsurteil zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» ans Bundesgericht weiterzuziehen. Gleichzeitig nahm er die aktuelle Situation zum Anlass, das ganze Flugplatzareal einer Gesamtschau zu unterziehen. Dazu wurde eine Task Force gegründet, die einen Synthesebericht erarbeitet hat. Im Oktober 2020 ordnete der Bundesrat an, das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis einzustellen und die bisherige Zusammenarbeit mit der Flugplatz Dübendorf AG zu beenden. Stattdessen beteiligte sich der Bund am konzeptionellen Neustart des Planungsprozesses durch den Kanton Zürich. Der Bund ist an einer Dreifachnutzung nach wie vor interessiert. Er sieht aber keine aviatischen Interessen mehr, die es dem Bund erlauben würden, die Federführung zur Planung der zivilen Umnutzung in ein Flugfeld zu behalten. Das militärische Bundesinteresse an der Bundesbasis mit Helikopterbetrieb und das Bundesinteresse am Innovationspark bleiben. Die Transformation des Areals soll weiter vorangetrieben werden. Im November 2022 stimmte das Zürcher Parlament den zwei Verpflichtungskrediten für den Innovationspark und für die weitere Planung eines Forschungs-, Test- und Werkflugplatzes mit klarer Mehrheit zu und verabschiedete den Richtplaneintrag.
KANTONALER GESTALTUNGSPLAN FÜR TEILGEBIET B
Der Kanton Zürich hat für das Teilgebiet B den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf» ausgearbeitet. Dieser lag vom 15. Dezember 2023 bis 1. März 2024 öffentlich auf.
Die vollständige Medienmitteilung kann hier nachgelesen werden.
Bundesrat ermöglicht zivile Nutzung auf dem Militärflugplatz für übergangsphase
Um die Piste und die weitere aviatische Infrastruktur in Dübendorf zu erhalten, erarbeitete der Kanton Zürich 2021 den Synthesebericht zur zivilen Umnutzung. Der Flugplatz soll künftig neben der Luftwaffe und zivilen Einsatzorganisationen wie REGA und Kantonspolizei Zürich auch dem Innovationspark vor Ort dienen. Dieses Planungsziel wird erst nach einer mehrjährigen Übergangsphase erreicht. Damit bereits kurzfristig weitere zivilaviatische Nutzungen im Zusammenhang mit dem Innovationspark am Standort Dübendorf möglich sind, brauchte es rechtliche Anpassungen. Der Bundesrat hat deshalb im April 2023 Änderungen in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) beschlossen. Am Standort Dübendorf können sich dank der Neuregelung einzelne aviatische Betriebe schon während der Übergangsphase ansiedeln und den Flugplatz nutzen.
Das Amt für Mobilität Kanton Zürich wird die Transformation vom Militärflugplatz mit ziviler Mitbenutzung zu einem zivilen Flugplatz für Forschungs- Test- und Werkflüge mit militärischer Mitbenutzung planen und vorbereiten (5820).
Kantonsrat bewilligt Verpflichtungskredite für Innnovationspark und Flugplatz
Ende November 2022 hat das Zürcher Parlament mit klarer Mehrheit den zwei Verpflichtungskrediten für den Innovationspark über 97.45 Mio. Franken (5819) und für den Forschungs-, Test- und Werkflugplatz über 8.2 Mio. Franken (5820) zugestimmt. Das Flugplatzareal in Dübendorf soll für die Bevölkerung erschlossen und für Innovation, Forschung und Arbeitsplätze genutzt werden. Es wird schrittweise ein Innovationspark errichtet, welcher sich zu einem lebendigen Stadtquartier entwickeln kann. Die aviatische Infrastruktur soll als strategische Reserve gesichert werden. Grundlage für die Transformation des Flugplatzareals bildet der Synthesebericht (5768).
REGIERUNG VERABSCHIEDET VORLAGEN ZUHANDEN DES KANTONSRATES
Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat im April 2022 drei Vorlagen für die weiteren Planungs- und Umsetzungsarbeiten auf dem Flugplatzareal vorgelegt. Mit diesen Vorlagen werden die Weichen gestellt für die Umsetzung der Vision 2050 gemäss Synthesebericht. Diese sieht vor, dass auf dem Flugplatzareal mit dem Innovationspark Zürich ein attraktiver und internationaler Forschungsstandort entsteht mit einem Forschungs-, Test- und Werkflugplatz. Mit der Richtplanteilrevision wurde den Erkenntnissen aus dem Syntheseprozess Rechnung getragen. Die in diesem Prozess erarbeiteten Grundlagen wurden im kantonalen Richtplan stufengerecht verankert und die Festlegungen zur Gebietsplanung sind auf den rechtskräftigen kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» abgestimmt. Für die schrittweise und umweltschonende Entwicklung des Innovationsparks beantragte die Regierung dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit über 97.45 Mio. Franken. Mit dem beantragten Planungskredit von 8.2 Mio. Franken soll die Transformation von einem Militärflugplatz mit ziviler Mitbenutzung zu einem zivilen Flugplatz für Forschungs- Test- und Werkflüge mit militärischer Mitbenutzung geplant und vorbereitet werden.
bundesgericht bestätigt festsetzung des kantonalen gestaltungsplans
Das Bundesgericht hat im Dezember 2021 entschieden (1C_487/2020, 1C_489/2020), dass es die Beschwerde des Kantons Zürich, der Stiftung Innovationspark Zürich und der Arealentwicklungsgesellschaft zum kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» gutheisst. Es hatte damit dessen Festsetzung durch die Baudirektion und das Vorgehen des Kantons in diesem hoch komplexen Generationenprojekt bestätigt. Der nun rechtskräftige kantonale Gestaltungsplan schafft verbindliches Planungsrecht für den Innovationspark Zürich.
Spezialkommission
Um die Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf voranzutreiben, hat der Kantonsrat am 4. Oktober 2021 mit 127 zu 26 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, eine Spezialkommission zu gründen. In diesem Gremium sassen 16 Ratsmitglieder aus allen Fraktionen. Die Spezialkommission hatte sich mit allen Vorlagen befasst, die mit der Gebietsentwicklung Fluplatz Dübendorf zusammenhängen.
SYNTHESEBERICHT VERABSCHIEDET
Der Regierungsrat hat am 25. August 2021 den Synthesebericht und das weitere Vorgehen für die Gebietsentwicklung auf dem Flugplatz Dübendorf verabschiedet. Damit legte er die Grundlage für die weiteren Arbeiten im Kanton Zürich.