Page 119 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
P. 119

ERHALT DER LANDSCHAFT UND STEIGERUNG DER NATURWERTE
Natur- und Landschaftsschutz
Das Gebiet weist ein hohes Potenzial für den Erhalt und die Förderung wertvoller Wiesenflächen auf. Die Randbereiche der Hauptpiste sind als Naturschutzgebiet von regionaler Bedeutung ausgewiesen (regi- onaler Richtplaneintrag). Diese und weitere Teile des Areals sind Bio- diversitätsförderflächen gemäss Direktzahlungsverordnung des Bun- des. 872 Aren des 50 m breiten Magerwiesenstreifen beidseitig der Flugpiste sind mit der Objektnummer 1.E.30 im Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte der Stadt Dübendorf aufgeführt. 634 Aren des 50m breiten Magerwiesenstreifen entlang der Flugpiste wurden mit der Objektnummer 707 ins Naturschutzinventar der Gemeinde Vol- ketswil aufgenommen. Die entsprechenden Flächen in Volketswil sind rechtskräftig unter Schutz gestellt, diejenigen in Dübendorf aufgrund eines negativen Gerichtsentscheids noch nicht.
Mit der Gebietsentwicklung einher geht die Pflicht, Flächen für Aus- gleichs- und Ersatzmassnahmen zu sichern und Massnahmen zur Förderung von Landschafts- und Naturwerten vorzunehmen.
Mit einem weitgehenden Erhalt der unversiegelten bzw. nicht überbau- ten Flächen im Kernareal (Flugfeld) werden die für die Versorgungs- sicherheit bedeutenden Fruchtfolgeflächen bewahrt.
Ein weiteres Interesse im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzes gilt den Bachöffnungen/-revitalisierungen im und angrenzend an das Areal. Die betroffenen Gewässer sind Chrebsschüsselibach und Dürr- bach. Bereits mit der Erarbeitung des kGP IPZ 2017 und des Konzeptes zur Geschäftsfliegerei ab 2013 wurde der Revitalisierung des Chrebs- schüsselibachs grosse Aufmerksamkeit gewidmet. Die Öffnung bzw. Revitalisierung der Gewässer ist insbesondere mit den Anforderungen des Innovationsparks und des Werkflugplatzes sowie den ansässigen Organisationen hinsichtlich der tatsächlich zu öffnenden Abschnitte und weiteren Auswirkungen abzustimmen.
UMSETZUNG VON AUSGLEICHS­ UND ERSATZMASSNAHMEN
FRUCHTFOLGE­ FLÄCHEN
BACHÖFFNUNGEN /  ­REVITALISIERUNGEN
116/117

























































































   117   118   119   120   121