Page 120 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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F INTERESSENLANDSCHAFT
Naturgefahren und Grundwasserschutz
HOCHWASSER­ Teile des Flugplatzareals sind von Hochwasser gefährdet. Eine gerin-
SCHUTZ
ge Gefährdung ist dokumentiert für die Bereiche um die Bundesbasis und das Flugsicherungszentrum Skyguide. Diesem Umstand wurde im rechtskräftigen Gestaltungsplan mit Vorschriften zur Objektsicherung Rechnung getragen. Der Untersuchungsperimeter der Naturgefahren- kartierung erfasste den Flugplatzrand und jene Bereiche um die Bun- desbasis und das Flugsicherungszentrum. Weite zentrale Bereiche des Flugplatzareals (u. a. die des Innovationsparks) wurden nicht untersucht. Dies ist bei der vertiefenden Entwicklungsplanung (Neuplanung von Ge- bäuden, Zufahrtswegen wie Strassen und dem Tramtrassee) ebenso zu berücksichtigen wie die bisherigen Sollbruchstellen für den Wasser- ablauf im Falle eines Hochwassers.
Die erwähnten Absichten zu Bachöffnungen und -revitalisierungen die- nen der Reduktion von Hochwassergefahren – mit den zu sichernden Gewässerräumen ist von Gesetzes wegen ausreichend Raum für die natürlichen Funktionen der Gewässer freizuhalten, unter anderem für einen hinreichenden Hochwasserschutz.
Die bestehenden Trinkwasserfassungen im Osten des Flugplatzes sind zugunsten der Versorgungssicherheit auch in der Zukunft zu erhalten und deren Qualität/Nutzbarkeit ist nicht zu beeinträchtigen.
Lärmschutz
Der Aviatik-Betrieb erzeugt in hohem Masse Lärmemissionen. Die An- rainergemeinden haben daher ein begründetes Interesse, die Betriebs- zeiten gemäss heutigem Stand zu sichern (Bürozeiten Montag bis Frei- tag), um die Bevölkerung vor hoher Lärmbelastung zu schützen. Dies soll zusätzlich mit einer Plafonierung der Anzahl Flugbewegungen (gesamthaft max. 20 000/Jahr) unterstützt werden.
Auf planerischer und konzeptioneller Ebene soll diesem Anliegen durch eine zweckmässige Nutzungsanordnung und Ausrichtung der Baustruk- tur Rechnung getragen werden, zum Schutz der Umgebung vor Aviatik- lärmimissionen.
GRUNDWAS­ SERSCHUTZ
AVIATIK MIT BEGRENZTEN
BETRIEBS­ ZEITEN UND
FLUG­ BEWEGUNGEN





















































































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