Page 177 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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 Regionaler Richtplan
Das kantonale Siedlungsgebiet ist wegen der überkommunalen Bedeu- tung der Gebietsentwicklung im regionalen Richtplan zu präzisieren, um eine koordinierte Umsetzung auf Stufe der kommunalen Nutzungs- planung zu gewährleisten. Mit einer Teilrevision sind folglich regionale Vorgaben zugunsten einer zweckmässigen Nutzungsmischung festzu- legen. Ebenfalls sind Vorgaben zu Anforderungen an die Erschliessung der regionalen Gebiete und Elemente des Fuss- und Velowegnetzes zweckmässig zu sichern. Das Landschaftskonzept soll einen Eintrag im Regionalen Richtplan erhalten. Hierdurch wird das öffentliche Interesse am Landschaftskonzept dokumentiert und die überkommunale Zustän- digkeit legitimiert.
Kommunale Richt- und Nutzungsplanung
Mit der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung sind die übergeordne- ten Vorgaben zu präzisieren und behörden- bzw. grundeigentümerver- bindlich festzulegen. Dies wird je nach Teilgebiet und absehbarer Ent- wicklung mit unterschiedlich präzisen Instrumenten und zweckmässiger Etappierung erfolgen müssen. Die kantonalen und regionalen Vorgaben sind durch Festlegung einer Zentrumszone, unterschiedlich ausgerich- teter Industrie-/Gewerbezonen sowie überlagernder Planungsinstru- mente, wie Sonderbauvorschriften und/oder Gestaltungspläne zu prä- zisieren. Diese Planungsinstrumente dienen der optimalen Ausrichtung auf die im besonderen öffentlichen Interesse stehende Gebietsentwick- lung Flugplatz Dübendorf mit den Nutzungen Innovationspark, Aviatik und Flugsicherung sowie der Qualitätssicherung.
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