Page 85 - Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf - Transformation & Innovation
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 Die Fläche der Gebietsplanung ist grossmehrheitlich nicht als Sied- lungsgebiet gemäss Kap. 2.2 festgelegt, ausgenommen davon sind die Bauten am Flugplatzrand in der Stadt Dübendorf.
Zudem ist die Groberschliessung (Kap. 4.2 MIV und Kap. 4.3 ÖV) mit den Einträgen Nr. 49 «Groberschliessungsstrasse für öffentliche Bauten und Anlagen im kantonalen Interesse; kein Netzelement»55 und Nr. 11 «Er- weiterung Glattalbahn – Giessen–Bahnhof Dübendorf – Flugplatz Dü- bendorf–Bahnhof Dietlikon (in Koordination mit Nr. 12 und abgestimmt auf Entwicklung Flugplatzareal)»* festgelegt.
Mit der am 4. September 2017 überwiesenen Motion KR-Nr. 177/2015 betreffend Richtplan Kapitel 4.7.2, Eintrag55 Flugplatz Dübendorf, wur- de der Regierungsrat beauftragt, eine Vorlage zur Wiederaufnahme des Flugplatzes Dübendorf in den kantonalen Richtplan vorzulegen. Mit der beantragten Anpassung des kantonalen Richtplans im Rahmen der
Teilrevision 2018 kommt der Regierungsrat diesem Auftrag nach. Die Vorlage ist noch in Beratung.
* GlattalbahnPLUS
Kantonale Richtplan­ karte. In der Fassung gemäss Festsetzung durch den Kantonsrat am 28.10.2019
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