13.04.2022: Regierungsrätin Carmen Walker Späh leitet die Behördendelegation im Projekt Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf. Die Behördendelegation ist das Steuerungsorgan für die Entwicklung des Gesamtareals und übt die Aufsicht über die laufenden Arbeiten auf dem Areal aus. Die Volkswirtschaftsdirektorin ist überzeugt, dass es den Innovationspark braucht, damit der Kanton Zürich auch in Zukunft ein innovativer Wirtschaftsstandort bleibt. 

Carmen Walker Späh

Der Innovationspark musste schon einige Rückschläge hinnehmen, nun scheint neuer Schwung ins Projekt gekommen zu sein. Woran liegt das?
Der Regierungsrat hat im Herbst 2020 eine Taskforce ins Leben gerufen, um das Flugplatzgebiet gesamtheitlich zu betrachten, und zwar zusammen mit allen involvierten Stakeholdern. Das war ein Kraftakt, der sich gelohnt hat! Letzten Sommer konnten wir nach monatelangen, intensiven Arbeiten den Synthesebericht in Formen eines Flightplans unterzeichnen: Bund, Kanton, die drei Standortgemeinden und weitere Partner haben sich auf eine gemeinsame Vision für das Flugplatzareal geeinigt. Kurz vor Weihnachten hat uns das Bundesgericht dann auch noch ein grosses Geschenk gemacht, indem es den kantonalen Gestaltungsplan für den Innovationspark Zürich und damit das Vorgehen der Baudirektion in diesem hoch komplexen Generationenprojekt bestätigt hat. Das hat uns Aufwind gegeben!

Wirft das Bundesgerichtsurteil nicht die Arbeiten der Taskforce über den Haufen?  
Ganz im Gegenteil! Erstens schafft das Urteil Klarheit und bekräftigt, dass es sich beim Innovationspark um ein Projekt von nationalem Interesse handelt. Zweitens fügt sich der kantonale Gestaltungsplan im Wesentlichen in das Zielbild gemäss Synthesebericht ein. Und drittens werden wir dank den klaren Aussagen im Bundesgerichtsurteil das Instrument des kantonalen Gestaltungsplans nun auch für das Teilgebiet B anwenden.

Die Regierung legt dem Kantonsrat nun drei Vorlagen für die Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf vor. Wie geht es nun weiter?
Der Kantonsrat hat eine Spezialkommission eingesetzt. Diese hat sich bereits in den letzten Monaten intensiv mit dem Synthesebericht befasst, ist also bestens mit dem Thema vertraut und kann sofort einsteigen. Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen in der Kommission. Ich bin sicher, dass die Spezialkommission für das Vorhaben von Vorteil ist: Wir haben mit unserer Taskforce das Areal als Gesamtes betrachtet, nun berät eine Kommission alle drei Anträge in einem Guss – Richtplanrevision, Planungskredit für die Aviatik und Kreditvorlage für den Innovationspark. Das ist ein starkes Zeichen aus dem Parlament!

Kann sich das Zürcher Stimmvolk auch noch zur Gebietsentwicklung äussern?
Höchstwahrscheinlich Ja. Die Richtplanvorlage liegt zwar abschliessend in der Kompetenz des Kantonsrats. Der Planungskredit für die Aviatik und die Kreditvorlage für den Innovationspark unterstehen aber dem fakultativen Referendum. Es kann also gut sein, dass wir einerseits darüber abstimmen, ob der Kanton Zürich für die Erarbeitung eines Umsetzungsprojekts für einen Forschungs-, Test- und Werkflugplatz 8.2 Mio. Franken ausgeben will. Mit diesem Entscheid wird auch die Grundsatzfrage beantwortet, ob der Kanton in Bezug auf die aviatische Nutzung eine aktive Rolle übernehmen will oder nicht. Andererseits könnte es sein, dass das Zürcher Stimmvolk darüber entscheiden wird, ob es für den Innovationspark Zürich einen Kredit über 97.45 Mio. Franken sprechen will. Beide Abstimmungen könnten nächstes oder übernächstes Jahr stattfinden.

Was ist Ihr grösstes Anliegen im Hinblick auf die nächsten Monate?
Ich erhoffe mir sehr, dass die drei Vorlagen noch in dieser Legislatur zur Abstimmung im Kantonsrat kommen. Damit wir den positiven «Drive», den wir zurzeit im Projekt haben, beibehalten.