Regierung verabschiedet drei Vorlagen für die Gebietsentwicklung

13.04.2022: Das Flugplatzareal im Jahr 2050 – Ein Forschungsstandort mit internationaler Ausstrahlung, der zehntausende Forscherinnen, Ingenieure, Wissenschaftlerinnen, Produktdesigner und andere Spezialistinnen zum Arbeiten nach Dübendorf zieht. Damit diese Vision Realität wird, müssen heute die Weichen richtig gestellt und das Areal entsprechen weiterentwickelt werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat drei Vorlagen und lanciert damit die politische Diskussion über die nächsten Schritte.

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Richtplanteilrevision auf Synthesebericht abgestimmt

Mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans werden die planerischen Eckwerte für den Bereich Innovationspark Zürich festgelegt. Diese sind auf die Erkenntnisse aus dem Synthesebericht und auf den rechtskräftigen kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» abgestimmt, dessen Festsetzung das Bundesgericht im November 2021 bestätigt hat. Mit dem Gestaltungsplan besteht verbindliches Planungsrecht für die 1. Etappe, auf dessen Grundlage Baugesuche eingereicht werden können. Die Festlegungen im Richtplan zum Flugbetrieb und zum Flugfeld zeigen das kantonale Interesse auf und sind als Ausgangslage für das Sachplanverfahren des Bundes (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, SIL) zu verstehen.

Verpflichtungskredit Innovationspark

Veränderungen brauchen nicht nur Wille, Zeit und Energie, sondern auch finanzielle Mittel. Um den Innovationspark – das Herzstück auf dem Flugplatzareal in Dübendorf – aufzubauen, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit über 97.45 Mio. Franken. Zwar wird der Innovationspark hauptsächlich mit privaten Geldern aufgebaut und betrieben, die öffentliche Hand leistet jedoch eine Anschubhilfe und finanziert die öffentliche Infrastruktur. Das Engagement des Kantons wird also auf ein Minimum begrenzt. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

Antrag Planungskredit Aviatik Flugplatz Dübendorf

Heute wird der Flugplatz Dübendorf primär vom Militär benutzt. Das soll sich ändern: Geplant ist ein ziviler Flugplatz für Forschungs-, Test-, und Werkflüge mit militärischer Mitbenutzung. Mit der engen Verwebung zwischen Innovationspark und aviatischer Testinfrastruktur wird eine europaweit einzigartige Forschungsumgebung geschaffen. Der Regierungsrat beantragt dafür dem Kantonsrat einen Planungskredit über 8.2 Mio. Franken. Es geht aber nicht nur um einen Planungskredit, sondern auch um die Grundsatzfrage, ob der Kanton eine aktive Rolle in der Transformation des Flugplatzes einnehmen soll. Auch dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Mehr zur Aviatik auf dem Flugplatz Dübendorf finden Sie im Konzept Aviatik.