Neben militärisch auch zivil

06.07.2023: Ein Flugplatz, mehrere Nutzungsarten: Um die Landebahn und die weitere luftfahrtbezogene Infrastruktur zu erhalten, hat der Kanton Zürich im Jahr 2021 einen Synthesebericht zur zivilen Umnutzung erstellt. Neben der Luftwaffe sollen auch zivile Einsatzorganisationen wie die REGA und die Kantonspolizei Zürich sowie der Innovationspark vor Ort den Flugplatz nutzen können. Dieses Planungsziel wird erst nach einer mehrjährigen Übergangsphase erreicht. Um bereits kurzfristig weitere zivile Luftfahrtnutzungen am Standort Dübendorf zu ermöglichen, sind rechtliche Anpassungen erforderlich. Aus diesem Grund hat der Bundesrat Änderungen in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) beschlossen.

Dank der angepassten VIL ist es nun möglich, den Militärflugplatz in der Übergangsphase verstärkt zu nutzen. Konkret bedeutet dies, dass am Standort Dübendorf aufgrund der neuen Regelungen einzelne luftfahrtbezogene Unternehmen sich bereits während der Übergangsphase ansiedeln und den Flugplatz nutzen können.

In der angepassten VIL werden Such-, Rettungs- und Polizeiflüge nicht mehr zum Kontingent der zivilen Flugbewegungen gezählt. Dadurch bleibt in Dübendorf ein Kontingent übrig, das für andere zivile Zwecke genutzt werden kann, beispielsweise für Testflüge im Rahmen von Forschungsprojekten. Dies wird jedoch nur zu minimalen Mehrbelastungen im Bereich Lärm führen und die Vorgaben des Syntheseberichts von maximal 20’000 Bewegungen werden problemlos eingehalten werden können.

Mit der Änderung der Verordnung löst der Bundesrat eine aktuelle Herausforderung in Dübendorf. Die Neuregelung gilt jedoch für alle Militärflugplätze. Die geänderten Bestimmungen sind am 1. Juni 2023 in Kraft getreten.